Rahmenbedingungen feinheiten

in der bis auf Widerruf gültigen Fassung vom 29.05.2021

Präambel

Unter dem Label „lovecrafted“ hält der Organisator Gelegenheitsmärkte im Sinne der GewO 1994 §286 ff. ab beziehungsweise veranstaltet er Publikumsmessen, Verkaufsausstellungen oder ähnliche Veranstaltungen zur Präsentation von Erzeugnissen aus den Bereichen Design, Kunst und Handwerk.

Zu der erfolgreichen Abhaltung dieser im Folgenden der Einfachheit halber „Veranstaltung“ Genannten bietet der Organisator dem Vertragspartner – im Folgenden neutral als Teilnehmer bezeichnet – einen zur Teilnahme gedachten Platz am Ort der Abhaltung auf Basis der „Allgemeinen Vertrags- und Teilnahmebedingungen“ und der „Teilnahmebedingungen für Märkte, Messen und Verkaufsausstellungen“ an.

Diese Rahmenbedingungen präzisieren und ergänzen die „Allgemeinen Vertrags- und Teilnahmebedingungen“ und „Teilnahmebedingungen für Märkte, Messen und Verkaufsausstellungen“ um für diese Veranstaltung spezifische Bedingungen und bilden gemeinsam mit diesen die Vertragsgrundlage zur Teilnahme an der vorweg genannten Veranstaltung.

Spezifikation der gegenständlichen Veranstaltung

Bezeichnung: lovecrafted feinheiten
Art: Verkauf/Verkaufssausstellung, Indoor
Ort: City Arkaden Klagenfurt, Heuplatz 5, 9020 Klagenfurt, Österreich
Dauer: DO 01.07. bis DI 31.08.2021
Öffnungszeiten: während der Öffnungszeiten der City Arkaden Klagenfurt
Aufbau: MI 30.06.2021, 18:00 – 21:00 Uhr*, DO 01.07.2021, 06:00 – 09:00 Uhr*
Abbau: DI 31.08.2021, 19:00 – 21:00 Uhr*

* Änderungen bis 1 Woche vor Beginn der Veranstaltung vorbehalten.

Spezifikation der Standfläche

Die Veranstaltung findet auf einer vom Center Management der City Arkaden Klagenfurt zugewiesenen Fläche im Untergeschoß des Einkaufszentrums statt. Die insgesamt zur Verfügung stehende Fläche ist deutlich markiert und darf nicht überschritten werden. Aufbauten dürfen nicht über die Veranstaltungsfläche hinausragen. Verkauf und Anbahnung hat sich auf die Veranstaltungsfläche zu begrenzen. Das Aufstellen von Kundenstoppern und ähnlichen Werbeeinrichtungen ist nicht gestattet.

Lage der Veranstaltungsfläche im Basement

Die Veranstaltungsfläche misst insgesamt 4 x 15 Meter, innerhalb der die einheitlich gestalteten Standeinheiten entsprechend dem untenstehenden Plan aufgestellt sind. Die in der untenstehenden Skizze mit “Promotion” beziehungsweise “Kassa” markierten Flächen sind nicht als Ausstellungsfläche nutzbar.

Skizze Aufstellung Stand-Einheiten

Die einzelnen Standeinheiten bieten eine Tischfläche mit den Maßen 60x150cm und sind bodenlang mit einem cremefarbenen Stoff umschürzt. Die Querbalken, welche die 230cm hohen Steher verbindenen, können in Absprache mit den jeweiligen Standnachbarn und dem Verantwortlichen vor Ort zum Abhängen von Dekoration genutzt werden.

Die Tischplatten befinden sich auf einer Höhe von ca. 75cm. Unter den Standtischen besteht die Möglichkeit, Ware zu lagern.

Beispielhafte Ansicht der Aufstellung (im Bild bilden 4 Einheiten eine Reihe)

Tischdecken sind selbst beizusteuern und sollen nicht mehr als 20cm über die vordere Tischkante hängen, um einen einheitlichen Gesamteindruck zu vermitteln. (Im obigen Beispielbild ist dies nicht der Fall!)

Möglichkeiten der Teilnahme

Ausstellern werden die im Folgenden Möglichkeiten der Teilnahme angeboten. Bei allen Optionen fällt eine umsatzabhängige Flächenpacht in Höhe von 10% vom Umsatzerlös an. Diese ist Bestandteil des Mietvertrages mit dem Center und vom Organisator von den Teilnehmern einzubehalten und abzuführen.

  • Kommissionsverkauf
  • Standmiete und Verkauf auf Provision

Bei nach § 6 Abs 1 Z 27 UStG umsatzsteuerbefreiten Kleinunternehmern werden die Höhe der Umsatzpacht und der Provision aus dem Bruttoumsatz berechnet.

Kommissionsverkauf

Beim Kommissionsverkauf verkauft der Organisator als Kommissionär in seinem Namen die Ware des Teilnehmers (Kommittent). Zu diesem Zweck überlässt der Teilnehmer dem Organisator die zum Verkauf bestimmte Ware und legt gemeinsam mit dem Organisator den Verkaufspreis fest. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Teilnehmers. Die Kommissionsvereinbarung endet mit der Rückgabe nicht verkaufter Ware und der Auszahlung bis dahin erzielter Umsatzerlöse abzüglich der Provision.

Im Falle des Verkaufs steht dem Organisator eine Provision in Höhe von 20% vom Umsatzerlös zu. Es obliegt dem Organisator, Bewerbungen für den Kommissionsverkauf ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Art und Weise der Präsentation der Kommissionsware sowie die Flächenzuweisung obliegt ausschließlich dem Organisator. Außerdem steht es dem Organisator frei, einzelne Waren nicht oder nur zeitweise zum Verkauf anzubieten.

Standmiete und Verkauf auf Provision

Bei dieser Option mietet der Teilnehmer die gewünschte Anzahl von Ständen mit den Maßen 60x150cm. Der Verkauf erfolgt wie beim Kommissionsverkauf durch den Organisator, allerdings steht diesem dafür nur eine Provision in Höhe von 10% vom Umsatzerlös zu.

Im Falle einer Absage oder Verkürzung der Veranstaltung durch behördliche Untersagung wird die Standmiete nicht erstattet. Der Organisator gewährleistet, dass Ware im Rahmen ihrer Verfügbarkeit ständig zum Verkauf angeboten wird.

Die Gestaltung der Standfläche obliegt dem Teilnehmer, in der Art der Gestaltung ist der Teilnehmer nach vorheriger Absprache mit dem Organisator frei. Es ist bei der Gestaltung jedoch darauf zu achten, dass die gesamte Fläche von allen Seiten leicht überschau- und einsehbar bleibt.

Die im Anmeldeformular angegebene Tischmiete (Pacht) versteht sich je Monat zuzügl. 20% MwSt.. Die Anmeldung ist nur für den gesamten Zeitraum möglich.

Energieversorgung

Die 230V Stromversorgung ausschließlich für den Betrieb von Niedrigverbrauchern wie LED Beleuchtung ist pauschaliert in der Teilnahmegebühr enthalten. Leuchten, Verteiler, Kabeltrommeln etc. werden nicht gestellt.

Zufahrt, Aufbau und Abbau, Parken

Die Anlieferung kann durchgehend barrierefrei über die vorhandenen Aufzüge erfolgen.

Die Zufahrt zum Ent- und Beladen von Fahrzeugen über die Lieferantenrampe ist gestattet, allerdings müssen die Fahrzeuge unmittelbar nach dem Entladen weggestellt werden. Das Parken im Bereich der Lieferantenrampe ist untersagt.

Bequemer ist die Zufahrt über das Parkhaus. Hier kann das Fahrzeug ganztägig gegen Entgelt abgestellt werden. Vom Parkhaus führen Aufzüge direkt in das Untergeschoss des Einkaufszentrums.

Die vereinbarten Zeiten für Auf- und Abbau sind unbedingt einzuhalten! Ein vorzeitiger oder späterer Auf-/Abbau ist nicht möglich und untersagt. Darunter fällt auch ein teilweiser Rückbau der Dekoration oder eine Reduzierung der ausgestellten Waren. Zuwiderhandlungen werden ausnahmslos mit einer Pönale von € 100,00 geahndet.

Es gibt keinen eigenen Lagerraum. Ware ist derart zu verpacken, dass sie unter den Aufbauten verstaut und gelagert werden kann. Dazu empfehlen sich genormte Euro-Boxen (40x60cm) oder Bananenschachteln.

Sonstiges

Diese Rahmenbedingungen können jederzeit um zusätzliche Informationen erweitert werden. Bei wesentlichen Änderungen wird der Teilnehmer per Email informiert. Bei Änderungen, die sich wesentlich auf die ursprüngliche Teilnahmevereinbarung auswirken, steht es dem Teilnehmer frei, seine Teilnahme zurückzuziehen.