Rahmenbedingungen märzklopfen

in der bis auf Widerruf gültigen Fassung vom 14.02.2021

Präambel

Unter dem Label „lovecrafted“ hält der Organisator Gelegenheitsmärkte im Sinne der GewO 1994 §286 ff. ab beziehungsweise veranstaltet er Publikumsmessen, Verkaufsausstellungen oder ähnliche Veranstaltungen zur Präsentation von Erzeugnissen aus den Bereichen Design, Kunst und Handwerk.

Zu der erfolgreichen Abhaltung dieser im Folgenden der Einfachheit halber „Veranstaltung“ Genannten bietet der Organisator dem Vertragspartner – im Folgenden neutral als Teilnehmer bezeichnet – einen zur Teilnahme gedachten Platz am Ort der Abhaltung auf Basis der „Allgemeinen Vertrags- und Teilnahmebedingungen“ und der „Teilnahmebedingungen für Märkte, Messen und Verkaufsausstellungen“ an.

Diese Rahmenbedingungen präzisieren und ergänzen die „Allgemeinen Vertrags- und Teilnahmebedingungen“ und „Teilnahmebedingungen für Märkte, Messen und Verkaufsausstellungen“ um für diese Veranstaltung spezifische Bedingungen und bilden gemeinsam mit diesen die Vertragsgrundlage zur Teilnahme an der vorweg genannten Veranstaltung.

Spezifikation der gegenständlichen Veranstaltung

Bezeichnung: lovecrafted märzklopfen
Art: Verkauf/Verkaufssausstellung, Indoor
Ort: City Arkaden Klagenfurt, Heuplatz 5, 9020 Klagenfurt, Österreich
Dauer: SA 20.03. bis SA 04.04.2021
Öffnungszeiten: während der Öffnungszeiten der City Arkaden Klagenfurt
Aufbau: FR 19.03.2021 ab 18:00 Uhr
Abbau: SA 04.04.2021 ab 14:00

Spezifikation der Standfläche

Die Veranstaltung findet auf einer vom Center Management der City Arkaden Klagenfurt zugewiesenen Fläche im Ausmaß von 4 x 15 Metern im Untergeschoß des Einkaufszentrums statt. Die insgesamt zur Verfügung stehende Fläche ist deutlich markiert und darf nicht überschritten werden. Aufbauten dürfen nicht über die Standfläche hinausragen. Verkauf und Anbahnung hat sich auf die Standfläche zu begrenzen. Das Aufstellen von Kundenstoppern und ähnlichen Werbeeinrichtungen ist nicht gestattet.

Möglichkeiten der Teilnahme

Ausstellern werden die im Folgenden Möglichkeiten der Teilnahme angeboten. Bei allen Optionen fällt eine umsatzabhängige Flächenpacht in Höhe von 10% vom Umsatzerlös an. Diese ist Bestandteil des Mietvertrages mit dem Center und vom Organisator von den Teilnehmern einzubehalten und abzuführen.

  • Kommissionsverkauf
  • Tischmiete und Verkauf auf Provision
  • Verkauf auf eigene Rechnung und eigenes Risiko

Kommissionsverkauf

Beim Kommissionsverkauf verkauft der Organisator als Kommissionär in seinem Namen die Ware des Teilnehmers (Kommittent). Zu diesem Zweck überlässt der Teilnehmer dem Organisator die zum Verkauf bestimmte Ware und legt gemeinsam mit dem Organisator den Verkaufspreis fest. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Teilnehmers. Die Kommissionsvereinbarung endet mit der Rückgabe nicht verkaufter Ware und der Auszahlung bis dahin erzielter Umsatzerlöse abzüglich der Provision.

Im Falle des Verkaufs steht dem Organisator eine Provision in Höhe von 20% vom Umsatzerlös zu. Es obliegt dem Organisator, Bewerbungen für den Kommissionsverkauf ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Außerdem steht es dem Organisator frei, einzelne Waren nicht oder nur zeitweise zum Verkauf anzubieten.

Tischmiete und Verkauf auf Provision

Bei dieser Option mietet der Teilnehmer die gewünschte Anzahl von Tischen mit den Maßen 60x100cm. Der Verkauf erfolgt wie beim Kommissionsverkauf durch den Organisator, allerdings steht diesem dafür nur eine Provision in Höhe von 10% vom Umsatzerlös zu.

Im Falle einer Absage oder Verkürzung der Veranstaltung durch behördliche Untersagung wird die Tischmiete nicht erstattet. Der Organisator gewährleistet, dass Ware im Rahmen ihrer Verfügbarkeit ständig zum Verkauf angeboten wird.

Verkauf auf eigene Rechnung und eigenes Risiko

Bei der Teilnahme am Verkauf auf eigene Rechnung und eigenes Risiko pachtet der Teilnehmer die von ihm gewünschte Anzahl von Parzellen zu je 100 x 100 cm (1m²) zum im Anmeldeformular angegebenen Preis zuzüglich einer Umsatzpacht in Höhe von 10%.

Der Teilnehmer ist zur persönlichen Anwesenheit während der Öffnungszeiten verpflichtet. Er kann sich jedoch auch durch geeignete Dritte vertreten lassen. Weiters ist der Teilnehmer verpflichtet, seine Umsatzerlöse in einer Form aufzuzeichnen, welche die gesetzliche Belegerteilungspflicht erfüllt und durch welche der Gesamtumsatz zur Berechnung der Umsatzpacht ausgewiesen werden kann.

Die Umsatzpacht wird bei nach § 6 Abs 1 Z 27 UStG umsatzsteuerbefreiten Kleinunternehmern aus dem Bruttoumsatz berechnet.

Die Gestaltung der Standfläche obliegt dem Teilnehmer, in der Art der Gestaltung ist der Teilnehmer nach vorheriger Absprache mit dem Organisator frei.

Im Falle einer Absage oder Verkürzung der Veranstaltung durch behördliche Untersagung wird die Flächenpacht nicht erstattet.

Der Teilnehmer beziehungsweise seine Vertreter müssen die Bedingungen für den Handel erfüllen (Corona-Test/FFP2-Maske, Abstand bzw. geeignete Schutzvorrichtung.

Es wird dem Teilnehmer empfohlen, für die Dauer des Projekts eine temporäre weitere Betriebsstätte anzumelden.

Energieversorgung

Die 230V Stromversorgung ausschließlich für den Betrieb von Niedrigverbrauchern wie LED Beleuchtung ist pauschaliert in der Teilnahmegebühr enthalten. Leuchten, Verteiler, Kabeltrommeln etc. werden nicht gestellt.

Zufahrt, Aufbau und Abbau, Parken

Die Zufahrt zum Ent- und Beladen von Fahrzeugen über die Lieferantenrampe ist gestattet, allerdings müssen die Fahrzeuge unmittelbar nach dem Entladen weggestellt werden.

Bequemer ist die Zufahrt über das Parkhaus. Hier kann das Fahrzeug ganztägig gegen Entgelt abgestellt werden. Vom Parkhaus führen Aufzüge direkt in das Untergeschoss des Einkaufszentrums.

Die vereinbarten Zeiten für Auf- und Abbau sind unbedingt einzuhalten! Ein vorzeitiger oder späterer Auf-/Abbau ist nicht möglich.

Es gibt keinen eigenen Lagerraum. Ware ist derart zu verpacken, dass sie unter den Aufbauten verstaut und gelagert werden kann. Dazu empfehlen sich Euro-Boxen oder Bananenschachteln.

Sonstiges

Diese Rahmenbedingungen können jederzeit um zusätzliche Informationen erweitert werden. Bei wesentlichen Änderungen wird der Teilnehmer per Email informiert. Bei Änderungen, die sich wesentlich auf die ursprüngliche Teilnahmevereinbarung auswirken, steht es dem Teilnehmer frei, seine Teilnahme zurückzuziehen.