Rahmenbedingungen City Arkaden Klagenfurt

in der bis auf Widerruf gültigen Fassung vom 24.08.2021

Inhaltsverzeichnis

Unter dem Label „lovecrafted“ hält der Organisator Gelegenheitsmärkte im Sinne der GewO 1994 §286 ff. ab beziehungsweise veranstaltet er Publikumsmessen, Verkaufsausstellungen oder ähnliche Veranstaltungen zur Präsentation von Erzeugnissen aus den Bereichen Design, Kunst und Handwerk.

Zur erfolgreichen Abhaltung dieser Veranstaltung bietet der Organisator dem Vertragspartner – im Folgenden neutral als Teilnehmer bezeichnet – einen zur Teilnahme gedachten Platz am Ort der Abhaltung auf Basis der „Allgemeinen Vertrags- und Teilnahmebedingungen“ und der „Teilnahmebedingungen für Märkte, Messen und Verkaufsausstellungen“ an.

Die gegenständlichen Rahmenbedingungen präzisieren und ergänzen die „Allgemeinen Vertrags- und Teilnahmebedingungen“ und „Teilnahmebedingungen für Märkte, Messen und Verkaufsausstellungen“ um spezifische Bedingungen für in den City Arkaden Klagenfurt abgehaltene Veranstaltungen und bilden gemeinsam mit diesen die Vertragsgrundlage zur Teilnahme.

Diese Rahmenbedingungen können jederzeit um zusätzliche Informationen und Bedingungen erweitert werden. Bei wesentlichen Änderungen wird der Teilnehmer per Email informiert. Bei Änderungen, die sich wesentlich auf die ursprüngliche Teilnahmevereinbarung auswirken, steht es dem Teilnehmer frei, seine Teilnahme zurückzuziehen und allfällig geleistete Zahlungen zurückzufordern.

Veranstaltung

Bei der gegenständlichen Veranstaltung handelt es sich um eine Verkaufsausstellung in dem im Anmeldeformular genannten Zeitraum während der regulären Öffnugszeiten im Innenbereich des Einkaufszentrum City Arkaden Klagenfurt, Heuplatz 5, 9020 Klagenfurt, Österreich

Die Veranstaltung findet auf einer vom Center Management der City Arkaden Klagenfurt zugewiesenen Fläche im Untergeschoß des Einkaufszentrums statt. Die insgesamt zur Verfügung stehende Fläche ist deutlich markiert und darf nicht überschritten werden. Aufbauten dürfen nicht über die Veranstaltungsfläche hinausragen. Verkauf und Anbahnung hat sich auf die Veranstaltungsfläche zu begrenzen. Das Aufstellen von Kundenstoppern und ähnlichen Werbeeinrichtungen ist nicht gestattet.

Lage der Veranstaltungsfläche im Basement
Lage der Standeinheiten innerhalb der Veranstaltungsfläche

Die Veranstaltungsfläche misst insgesamt 4 x 15 Meter, innerhalb der die seitens des Organisators zur Verfügung gestellten Standeinheiten entsprechend dem Lageplan aufgestellt sind.

Es sind lediglich die in der Skizze dunkelgrau markierten Standeinheiten ausschließlichfür die gesamte Laufzeit mietbar.

Standeinheiten

Die einzelnen Standeinheiten bieten eine Tischfläche mit den Maßen 60x150cm und sind bodenlang mit einem cremefarbenen Stoff umschürzt.

Tischdecken sind selbst beizusteuern und sollen nicht mehr als 20cm über die vordere Tischkante hängen, um einen einheitlichen Gesamteindruck zu vermitteln. Bitte keine weißen, glatten Tücher als Tischdecken verwenden. BTischdecken sind selbst beizusteuern und sollen nicht mehr als 20cm über die vordere Tischkante hängen, um einen einheitlichen Gesamteindruck zu vermitteln. Bitte keine weißen und glatten Baumwolltücher als Tischdecken verwenden! Bewährt haben sich leicht strukturierte, farbige Kunstfaser-Stoffe, da sich der Staub von diesen mit einem “Swiffer” relativ leicht entfernen lässt.

Die Tischplatten befinden sich auf einer Höhe von ca. 75cm. Ein stufenförmiger Aufbau zB mit Kisten, Displays oder Staffeleien wird empfohlen. Unter den Standtischen besteht die Möglichkeit, Ware zu lagern.

Allfällige Dekoration muss aus schwer entflammbaren Materialien ausgeführt sein. Offenes Feuer (brennende Kerzen, Räucherstäbchen,…) ist nicht gestattet.

Die Querbalken, welche die 230cm hohen Steher links und rechts der Tischfläche verbindenen, können in Absprache mit dem Verantwortlichen vor Ort und den jeweiligen Standnachbarn zum Abhängen von Dekoration oder Leuchten genutzt werden.

Skizze einer Standard-Standeinheit

Teilnahme-Möglichkeiten

Folgende Möglichkeiten der Teilnahme werden angeboten:

Standeinheit mieten

Bei dieser Option mietet der Teilnehmer die gewünschte Anzahl von Standeinheiten. Der Verkauf erfolgt ausschließlich durch das Verkaufspersonal des Organisators. Dafür wird eine Provision in Höhe von 10% vom Umsatzerlös verrechnet, sobald der Umsatz den Mietpreis der Standeinheit/en übersteigt.

Berechnungsformel: (Umsatz - Standmiete) * 10% = Verkaufsprovision

Die Gestaltung der Standeinheit obliegt dem Teilnehmer. In der Art der Gestaltung ist der Teilnehmer unter Einhaltung der Anforderungen an die Dekoration und in Absprache mit dem Organisator weitgehend frei.

Der Organisator gewährleistet, dass Ware im Rahmen ihrer Verfügbarkeit ständig zum Verkauf angeboten wird und Änderungen an der Präsentation ausschließlich nach vorheriger Absprache mit dem Teilnehmer erfolgt. Der Teilnehmer gewährleistet ausreichend Ware über die gesamte Laufzeit zur Verfügung zustellen.

Verkauf auf Kommission

Beim Kommissionsverkauf verkauft der Organisator als Kommissionär die Ware des Teilnehmers (Kommittent). Zu diesem Zweck überlässt der Teilnehmer dem Organisator die zum Verkauf bestimmte Ware und legt gemeinsam mit dem Organisator den Verkaufspreis fest. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Teilnehmers. Die Kommissionsvereinbarung endet mit der Rückgabe nicht verkaufter Ware und der Auszahlung bis dahin erzielter Umsatzerlöse abzüglich allfälliger Forderungen seitens des Organisators.

Im Falle des Verkaufs steht dem Organisator eine Provision in Höhe von 30% vom Umsatzerlös zu. Es obliegt dem Organisator, Bewerbungen für den Kommissionsverkauf ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Art und Weise der Präsentation der Kommissionsware sowie die Flächenzuweisung obliegt ausschließlich dem Organisator. Außerdem steht es dem Organisator frei, Waren nicht oder nur zeitweise zum Verkauf anzubieten.

Für die Listung wird einmalig je Veranstaltung eine Pauschale zur Deckung der Administations- und Marketingkosten verrechnet. Diese wird bei vorzeitiger Auslistung nicht rückerstattet.

Preise, Be- und Verrechnung sowie Zahlungen

Es gelten die im Anmeldeformular zur jeweiligen Option angegebenen Preise. Diese verstehen sich je Woche zuzügl. 20% MwSt.

Die Anmeldung ist nur für den gesamten Zeitraum der Veranstaltung möglich. Im Falle einer Absage oder Verkürzung der Veranstaltung aufgrund behördlicher Anordnung wird die Standmiete nicht erstattet.

Bei nach § 6 Abs 1 Z 27 UStG umsatzsteuerbefreiten Kleinunternehmern werden die Höhe der Provision aus dem Bruttoumsatz berechnet, ansonsten aus dem Nettoumsatz.

Die Provision und etwaige andere Forderungen des Organisators werden am Ende der Veranstaltung zuzügl. 20% MwSt. durch den Organisator in Rechnung gestellt und von dem an den/die Teilnehmer/in auszahlbaren Verkaufserlös in Abzug gebracht.

Auszahlungen erfolgen ausschließlich mittels Überweisung auf ein von der/dem Teilnehmer/in bekanntzugebendes Konto. Zahlungen an den Organisator sind unter Angabe der Rechnungsnummer als Verwendungszweck ausschließlich an die auf der Rechnung genannte Bankverbindung anzuweisen.

Ausnahmeregelungen und Sondervereinbarung können nicht getroffen werden.

Energieversorgung und Beleuchtung

Die 230V Stromversorgung ausschließlich für den Betrieb von Niedrigverbrauchern wie LED Beleuchtung ist pauschaliert in der Teilnahmegebühr enthalten. Leuchten, Verteiler, Kabeltrommeln etc. werden nicht gestellt. Sofern dem/der Teilnehmer*in nichts anderes mitgeteilt wird, ist für die Beleuchtung der Standeinheit selbst zu sorgen. Die verwendeten Leuchtmittel müssen auf LED Technologie beruhen, ein neutral- bzw. warmweißes Licht ausstrahlen und so installiert werden, dass weder Kunden noch Überwachunskameras geblendet werden.

Präsentation, Bestückung, Belieferung

Ware, die unter den Standeinheiten zwischengelagert wird, wird regelmäßig nachbestückt. Die ausgestellte Ware wird täglich aus den Zwischenlagern unter den Standeinheiten nachgefüllt, geordnet und abgestaubt.

Nachlieferungen werden bei knappem Vorrat seitens des Organisators angefordert und sind ausnahmslos an folgende Adresse zuzusenden:

lovecrafted, c/o Florian Tschörner, Felix-Hahn-Strasse 1, 9073 Klagenfurt-Viktring, Österreich

Entspricht Ware nicht den Angaben, die im Zuge der Bewerbung gemacht wurden, wird diese nicht gelistet und nicht zum Verkauf ausgestellt. Außerdem behält sich der Organisator in diesem Fall das Recht zur vorzeitigen Vertragsbeendigung ohne Rückerstattung der Standmiete vor.

Diebstahl, Bruch, Schwund

Die gesamte Fläche wird seitens des Centers videoüberwacht. Die Standeinheiten werden zusätzlich seitens des Organisators videoüberwacht. Für eine noch bessere Kontrolle werden Standeinheiten mit besonders diebstahlgefährdeten Produkten in der Nähe der Kassa platziert, wobei die Einschätzung der Gefährdung dem Organisator obliegt und kein Anspruch auf eine spezielle Platzierung besteht.

Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen können Diebstahl, Bruch oder Schwund nicht ausgeschlossen werden und sind auch nicht versicherbar. Der Organisator übernimmt dafür keine Haftung und ist diesbezüglich schadlos zu halten.

Zufahrt, Aufbau und Abbau, Parken

Die Anlieferung kann durchgehend barrierefrei über die vorhandenen Aufzüge erfolgen.

Die Zufahrt zum Ent- und Beladen von Fahrzeugen über die Lieferantenrampe ist gestattet, allerdings müssen die Fahrzeuge unmittelbar nach dem Entladen weggestellt werden. Das Parken im Bereich der Lieferantenrampe ist untersagt.

Bequemer ist die Zufahrt über das Parkhaus. Hier kann das Fahrzeug ganztägig gegen Entgelt abgestellt werden. Vom Parkhaus führen Aufzüge direkt in das Untergeschoss des Einkaufszentrums.

Die vereinbarten Zeiten für Auf- und Abbau sind unbedingt einzuhalten! Ein vorzeitiger oder späterer Auf-/Abbau ist nicht möglich und untersagt. Darunter fällt auch ein teilweiser Rückbau der Dekoration oder eine Reduzierung der ausgestellten Waren. Zuwiderhandlungen werden ausnahmslos mit einer Pönale von € 100,00 geahndet.

Es gibt keinen eigenen Lagerraum. Ware ist derart zu verpacken, dass sie unter den Aufbauten verstaut und gelagert werden kann. Dazu empfehlen sich genormte Euro-Boxen (40x60cm) oder Bananenschachteln.